Rechtsprechung
   LSG Berlin, 14.01.2004 - L 15 KR 319/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16199
LSG Berlin, 14.01.2004 - L 15 KR 319/01 (https://dejure.org/2004,16199)
LSG Berlin, Entscheidung vom 14.01.2004 - L 15 KR 319/01 (https://dejure.org/2004,16199)
LSG Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - L 15 KR 319/01 (https://dejure.org/2004,16199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Krankenversicherungsbeiträgen und Pflegeversicherungsbeiträgen; Versicherungspflicht des Beschäftigten; Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit Beschäftigter; Übersteigen der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenzen; Verjährung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus LSG Berlin, 14.01.2004 - L 15 KR 319/01
    Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 29. Januar 1997 - 5 RJ 52/94 -, SGb 1998, S. 166 ff. m. Anm. Dörr = BSGE 80, 41 ff.).

    Ein Unterlassen kann ein schutzwürdiges Vertrauen nur dann begründen und zur Verwirkung eines Rechts führen, wenn der Schuldner das Nichtstun des Gläubigers nach den Umständen als bewusst und planmäßig betrachten darf (Urteil des BSG vom 29. Januar 1997 - 5 RJ 52/94 -, a.a.O. und Urteil des BSG vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 -, BSGE 47 S. 194 ff.).

  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Arbeitgebers im Lohnabzugsverfahren

    Auszug aus LSG Berlin, 14.01.2004 - L 15 KR 319/01
    Der Arbeitgeber ist im Rahmen dieses Meldeverfahrens zwar für die Einzugsstelle in Dienst genommen; im Wege des ersten Zugriffs obliegt ihm aber die eigenständige Prüfung, ob ein bestimmter Arbeitnehmer versicherungs- und beitragspflichtig ist und in welcher Höhe für ihn Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu zahlen und an die Einzugsstelle abzuführen sind (Urteil des BSG vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 10/99 R -, SozR 3-2400 § 28 h Nr. 11).

    Um sein Risiko zu begrenzen, aufgrund einer fehlerhaften Arbeitgebermeldung im Nachhinein mit einer Beitragsnachforderung konfrontiert zu werden, kann der Arbeitgeber in Zweifelsfällen eine solche förmliche Entscheidung der Einzugsstelle über die Versicherungs- und Beitragspflicht seines Arbeitnehmers durch Verwaltungsakt herbeiführen (Urteil des BSG vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 10/99 R -, a.a.O.).

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Berlin, 14.01.2004 - L 15 KR 319/01
    Ein Unterlassen kann ein schutzwürdiges Vertrauen nur dann begründen und zur Verwirkung eines Rechts führen, wenn der Schuldner das Nichtstun des Gläubigers nach den Umständen als bewusst und planmäßig betrachten darf (Urteil des BSG vom 29. Januar 1997 - 5 RJ 52/94 -, a.a.O. und Urteil des BSG vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 -, BSGE 47 S. 194 ff.).
  • BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 2/00 R

    Übermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes im Einzugsstellenverfahren

    Auszug aus LSG Berlin, 14.01.2004 - L 15 KR 319/01
    Das Recht (und die Pflicht), eine Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht sowie die Höhe des beitragspflichtigen Entgelts zu treffen, steht der Beigeladenen zu 1) im Einzugsstellenverfahren lediglich nach § 28 h SGB IV zu (Urteil des BSG vom 12. Dezember 2000 - B 12 KR 2/00 R -, SozR 3-2400 § 28 b Nr. 1).
  • LSG Hessen, 21.08.2006 - L 1 KR 366/02

    Keine Verwirkung einer Beitragsnachforderung bei Unkenntnis des Arbeitgebers über

    Wenn die Einzugsstelle eine Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungs- und Beitragspflicht getroffen hat, kann dieser Bescheid rückwirkend nur noch unter den im Rahmen der §§ 45 und 48 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch -Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz SGB X aufgehoben werden (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 2003, a.a.O; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 3. März 2005, a.a.O.; Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 14. Januar 2004 -L 15 KR 319/01 -).
  • OLG Köln, 03.07.2014 - 7 U 13/14

    Pflichten der Einzugsstelle für die Beiträge zur Sozialversicherung

    Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin, Urteil v. 14.01.2004 - L 15 KR 319/01 -, zitiert nach juris) und Literatur (vgl. Oxenknecht-Witzsch a.a.O. § 29 b Rn. 3; Roßbach a.a.O. § 28 b Rn 2.; Pietrek a.a.O. § 28 b Rn. 39; Wehrhahn a.a.O., § 28 b, Rn. 7) haben sich übereinstimmend der Auffassung des Bundessozialgerichts angeschlossen, dass im Rahmen des § 28 b Abs. 1 SGB IV keine inhaltliche Prüfung stattzufinden hat.
  • LG Köln, 12.11.2013 - 5 O 65/13

    Verletzung einer Hinweispflicht und Beratungspflicht als Amtspflichtverletzung

    Die Überprüfungspflicht der Einzugsstelle gemäß § 28 b Abs. 1 SGB IV beschränkt sich vielmehr auf die formale Richtigkeit der Meldungen (z.B.: richtige Versicherungsnummer, widerspruchsfreie Angabe von Beschäftigungszeiten und Angabe der richtigen Schlüsselnummer über die Beitragsgruppe; vgl. BSG, Urteil v. 12.10.2000, Az. B 12 KR 2/00 R, nach juris Rn. 15; LSG Berlin, Urteil v. 14.01.2004, Az. L 15 KR 319/01, nach juris Rn. 19 f.).
  • SG München, 19.03.2009 - S 31 R 2387/08

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Störung des Äquivalenzprinzips -

    So erstreckt sich die Überprüfungspflicht der Einzugstelle gem. § 28b Abs. 1 SGB IV nur auf die formale Richtigkeit der Meldungen (vgl. LSG Berlin v. 14.1.2004, Az.: L 15 KR 319/01), nicht aber auf deren inhaltliche Richtigkeit.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 BA 1241/21
    Zum anderen hatte es die Klägerin selbst in der Hand, in Zweifelsfällen eine förmliche Entscheidung der Einzugsstelle über die Versicherungs- und Beitragspflicht ihrer Geschäftsführer herbeizuführen (vgl BSG 27.01.2000, B 12 KR 10/99 R, SozR 3-2400 § 28h Nr. 11; LSG Berlin-Brandenburg 14.01.2004, L 15 KR 319/01).
  • LSG Saarland, 19.01.2005 - L 2 KR 14/01

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Nachforderung - Erfüllung - Meldepflicht -

    Die Unterbrechung bewirkt, dass die bis zur Unterbrechung verstrichene Zeit nicht in Betracht kommt und eine neue Verjährung erst nach Beendigung der Unterbrechung beginnen kann (§ 52 Abs. 1 Satz 3 SGB X in Verbindung mit § 217 BGB; vgl. auch LSG Berlin, Urteil vom 14.01.2004, L 15 KR 319/01).
  • SG München, 19.03.2009 - L 5 R 357/09

    Rechtmäßigkeit einer Nachzahlung von Beiträgen zur gesetzlichen

    So erstreckt sich die Überprüfungspflicht der Einzugstelle gem. § 28b Abs. 1 SGB IV nur auf die formale Richtigkeit der Meldungen (vgl. LSG Berlin v. 14.1.2004, Az.: L 15 KR 319/01), nicht aber auf deren inhaltliche Richtigkeit.
  • LSG Berlin, 27.10.2004 - L 15 KR 43/03
    Die im Beschluss vom 24. April 2001 - L 15 B 24/01 KR ER - vertretene gegenteilige Auffassung hält der Senat nicht aufrecht (so bereits der Senat in seinem Urteil vom 14. Januar 2004 - L 15 KR 319/01 -).
  • SG Lübeck, 22.08.2008 - S 9 KR 6/07
    Ein Unterlassen kann ein schutzwürdiges Vertrauen nur dann begründen und zur Verwirkung eines Rechts führen, wenn der Schuldner das Nichtstun des Gläubigers nach den Umständen als bewusst und planmäßig betrachten darf (Urteil des BSG vom 29. Januar 1997 - 5 RJ 52/94 -, a.a.O. und Urteil des BSG vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 -, BSGE 47 S. 194 ff; Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2004, L 15 KR 319/01; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.01.2006, L 3 P 9/05 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht